Stadtklimagutachten Gütersloh
Das Stadtklimagutachten ist am 02.02.2024 in der Sitzung des Rates der Stadt Gütersloh in seiner aktualisierten Form als künftiges und verbindliches Instrument der städtebaulichen Rahmenplanung der Stadt Gütersloh beschlossen worden.
Es wird u. a. angegeben, welche Bereiche künftig als Leitbahn für Kaltluft zu bezeichnen sind, wenn 50 % der bereits heute für eine Bebauung/Versiegelung verfügbaren Fläche bebaut werden. Dies bedeutet, dass entlang dieser Bereiche eine direkte Verbindung zwischen einem Ort der Entstehung von Kaltluft und einem Ort des Einwirkens von Kaltluft auf Gebäude und Menschen besteht. Die Kaltluft fließt hierzu entlang der Leitbahn. Dies erfolgt auf einer Breite von 50 Metern. Das Gutachten schätzt, dass eine geringere Breite mit der hohen Gefahr einhergeht, dass dann bereits wenige Gebäude oder Hindernisse das Fließen der Kaltluft entscheidend verhindern oder verringern und nicht mehr davon gesprochen werden kann, dass der Bereich die Funktion als Kaltluftleitbahn weiterhin erfüllt. Eine Bebauung in dem angegebenem Prozentanteil ist mit Blick auf die übliche dem Baurecht zu Grunde liegende Praxis anzunehmen.
Dateien und Quellen
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Herausgeber | |
Veröffentlichungsdatum | 2024-05-29 |
Metadaten angepasst | 2024-06-06 |
Homepage URL | |
Bezeichner | 157a31fd-9020-4627-a54a-84e4a66bbb1a |
Lagebeschreibung |
Stadt Gütersloh
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Abgedeckter Zeitraum |
Sonntag, 1. Januar 2023 - 0:00
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Sprache |
Deutsch
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Lizenz | |
Ansprechpartner/in |
Leif Pollex
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E-Mail-Kontakt | |
Zugänglichkeit |
öffentlich
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Autor (dct:creator) | |
Ebene der geopolitischen Abdeckung (dcatde:politicalGeocodingLevelURI) | |
Geopolitische Abdeckung (dcatde:politicalGeocodingURI) | |
Räumliche Abdeckung (Place) |
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