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Stadtklimagutachten - Bewertungskarte Nacht (Prognose für künftig mäßig umfangreiche Bauaktivität)

Stadtklimagutachten Gütersloh 

Das Stadtklimagutachten ist am 02.02.2024 in der Sitzung des Rates der Stadt Gütersloh in seiner aktualisierten Form als künftiges und verbindliches Instrument der städtebaulichen Rahmenplanung der Stadt Gütersloh beschlossen worden.

Es wird dargestellt, inwiefern die jeweilige außerhalb des Verkehrsraumes bebaute Fläche künftig hinsichtlich der Hitzebelastung als „ungünstig“, „weniger günstig“, „günstiger“ oder „sehr günstig“ einzuschätzen ist, wenn 30 % der bereits heute für eine Bebauung/Versiegelung verfügbaren Fläche bebaut werden. Die vier Kategorien beruhen auf der VDI-Richtlinie 3785, Bl.1 (VDI 2008a). Sie findet in der gängigen Fachpraxis üblicherweise Anwendung. Hierzu betrachtet diese zunächst alle Werte, die man einen bestimmten räumlichen Bereich ermitteln kann. Für diese Werte wird benannt, wie weit sie von ihrem jeweiligen Standardwert abweichen. Dies ist derjenige, der genau zwischen den beiden extremsten Werten liegt, die in Abhängigkeit der Bedingungen zum Zeitpunkt der Messungen möglich sind. Dieser Vergleich wird auf die Abweichungen anteilig angerechnet, die sich in allen anderen räumlichen Bereichen des Untersuchungsgegenstandes (hier: Stadtgebiet von Gütersloh) ergeben, für die Daten bereits vorliegen. Der jeweils angegebene Wert entspricht der angenommenen Menge, die sich ergibt, wenn man um 4 Uhr morgens auf einer Höhe von 2 Metern die Lufttemperatur misst. Diese Höhe und dieser Messzeitpunkt sind mit Blick auf die Aussagen zur Hitzebelastung oder ihrer Verringerung mit am aussagekräftigsten und wurden daher und wurden daher in dem zu Grunde liegenden verwendeten Modell zur Simulation des gegenwärtigen bzw. zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gutachtens bestehenden und/oder zukünftigen Wetters vorausgesetzt. Eine Bebauung in dem angegebenem Prozentanteil ist mit Blick auf die übliche dem Baurecht zu Grunde liegende Praxis anzunehmen.

Es wird dargestellt, inwiefern der jeweilige unbebaute Grün- und Freiraum als sog. Ausgleichsraum bzw. als Ort der Enstehung von nachts produzierter Kaltluft und/oder als Rückzugsort bei Hitze künftig hinsichtlich des Index der Physiologisch Equivalenten Temperatur (PET) nachts in seiner humanbioklimatischen Bedeutung als entweder „sehr hoch“, „hoch“, „mittel“, „gering“ oder „sehr gering“ einzuschätzen ist, wenn 30 % der bereits heute für eine Bebauung/Versiegelung verfügbaren Fläche bebaut werden. Dies ist ein Maß für das gefühlte Wärmeempfinden des Menschen. Der Wert ist in der Maßeinheit Grad Celsius angegeben. In der Wissenschaft hat sich bei der Anwendung dieses Index die Zuordnung einer sogenannten Belastungsstufe durchgesetzt. Dadurch wird genauer angegeben, inwiefern die jeweilige Temperatur eine negative Auswirkung auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen hat. Die fünf Kategorien beruhen auf der VDI-Richtlinie 3785, Bl.1 (VDI 2008a). Sie findet in der gängigen Fachpraxis üblicherweise Anwendung. Hierzu betrachtet diese zunächst alle Werte, die man einen bestimmten räumlichen Bereich ermitteln kann. Für diese Werte wird benannt, wie weit sie von ihrem jeweiligen Standardwert abweichen. Dies ist derjenige, der genau zwischen den beiden extremsten Werten liegt, die in Abhängigkeit der Bedingungen zum Zeitpunkt der Messungen möglich sind. Dieser Vergleich wird auf die Abweichungen anteilig angerechnet, die sich in allen anderen räumlichen Bereichen des Untersuchungsgegenstandes (hier: Stadtgebiet von Gütersloh) ergeben, für die Daten bereits vorliegen. Dabei wird jeweils von der Temperatur ausgegangen, die man um 4 Uhr morgens auf einer Höhe von 2 Metern ermitteln würde. Das begründet sich dadurch, dass zu dieser Zeit eine Temperaturmessung am aussagekräftigsten ist, da dann mit einer sehr starken Kaltluftproduktion zu rechnen ist. Diese Höhe und dieser Messzeitpunkt sind mit Blick auf die Aussagen zur Hitzebelastung oder ihrer Verringerung mit am aussagekräftigsten und wurden daher und wurden daher in dem zu Grunde liegenden verwendeten Modell zur Simulation des gegenwärtigen bzw. zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gutachtens bestehenden und/oder zukünftigen Wetters vorausgesetzt. Eine Bebauung in dem angegebenem Prozentanteil ist mit Blick auf die übliche dem Baurecht zu Grunde liegende Praxis anzunehmen.

Es wird u.a. angegeben, welche Bereiche als Leitbahn für Kaltluft zu bezeichnen sind. Dies bedeutet, dass entlang dieser Bereiche eine direkte Verbindung zwischen einem Ort der Entstehung von Kaltluft und einem Ort des Einwirkens von Kaltluft auf Gebäude und Menschen besteht. Die Kaltluft fließt hierzu entlang der Leitbahn. Dies erfolgt auf einer Breite von 50 Metern. Das Gutachten schätzt, dass eine geringere Breite mit der hohen Gefahr einhergeht, dass dann bereits wenige Gebäude oder Hindernisse das Fließen der Kaltluft entscheidend verhindern oder verringern und nicht mehr davon gesprochen werden kann, dass der Bereich die Funktion als Kaltluftleitbahn weiterhin erfüllt.

Dieses Kartenwerk und die darin hinterlegten Daten richten sich hauptsächlich an Stadtplaner, Ingenieure, Forschende und weitere Fachexperten.

Dateien und Quellen

Kategorien 

FeldWert
Herausgeber
Veröffentlichungsdatum
2024-05-29
Metadaten angepasst
2024-06-06
Homepage URL
Bezeichner
2cfe69db-2bd7-4989-8636-67f57f8d7299
Lagebeschreibung
Stadt Gütersloh
Abgedeckter Zeitraum
Sonntag, 1. Januar 2023 - 0:00
Sprache
Deutsch
Lizenz
Ansprechpartner/in
Leif Pollex
E-Mail-Kontakt
Zugänglichkeit
öffentlich
FeldWert
Autor (dct:creator)
Ebene der geopolitischen Abdeckung (dcatde:politicalGeocodingLevelURI)
Geopolitische Abdeckung (dcatde:politicalGeocodingURI)
Räumliche Abdeckung (Place)

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