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Stadtklimagutachten - Planungshinweiskarte

Stadtklimagutachten Gütersloh 

Das Stadtklimagutachten ist am 02.02.2024 in der Sitzung des Rates der Stadt Gütersloh in seiner aktualisierten Form als künftiges und verbindliches Instrument der städtebaulichen Rahmenplanung der Stadt Gütersloh beschlossen worden.

Es wird dargestellt, inwiefern der jeweilige unbebaute Grün- und Freiraum als sog. Ausgleichsraum bzw. als Ort der Enstehung von nachts produzierter Kaltluft und/oder als Rückzugsort bei Hitze einen Schutzbedarf aufweist. Dies wurde sowohl für einen Tages- als auch für einen Nachtzeitraum ermittelt. Ebenso ist dies für die gegenwärtig bzw. zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gutachtens bestehende Bebauung sowie für eine künftige Bebauung jeweils separat ermittelt worden, bei der 30 % und 50 % der bereits heute für eine Bebauung/Versiegelung verfügbaren Fläche bebaut werden. Alle Werte wurden anschließend für eine gesamtheitliche Bewertung kombiniert.

Dabei wurden die Flächen weiter zwischen Bereichen unterschieden, die als Entlastungsraum zu bezeichnen sind oder nicht. Als Entlastungsraum werden die Bereiche bezeichnet, die tagsüber eine „hohe“ oder „sehr hohe“ bioklimatische Bedeutung haben und höchstens bis zu 300 Meter Luftlinie von Bereichen entfernt sind, die tagsüber belastete Siedlungsräume sind. Tagsüber belastete Siedlungsräume sind die Bereiche, die hinsichtlich des Index der Physiologisch Equivalenten Temperatur (PET) in ihrer humanbioklimatischen Bedeutung als entweder „sehr ungünstig“ oder “ungünstig“ einzuschätzen sind.

Eine „sehr hohe“ bioklimatische Bedeutung haben Ausgleichsräume, wenn sie als Grün- und Freiflächen und/oder als Rückzugsort bei Hitze innerhalb einer Kaltluftleitbahn liegen und einen unmittelbaren räumlichen Bezug zu Wohnsiedlungen haben oder wenn sie an Siedlungen angrenzen, die hinsichtlich des Index der Physiologisch Equivalenten Temperatur (PET) in ihrer humanbioklimatischen Bedeutung als entweder „sehr ungünstig“ oder “ungünstig“ einzuschätzen sind und dabei überdurchschnittlich viel Kaltluft sie durchfließt, überdurchschnittlich hohe Windgeschwindigkeiten auftreten oder überdurchschnittlich viel Kaltluft produziert wird.

Eine „hohe“ bioklimatische Bedeutung haben Ausgleichsräume, wenn sie als Grün- und Freiflächen und/oder als Rückzugsort bei Hitze innerhalb einer Kaltluftleitbahn liegen und Wohnsiedlungen in einem unmittelbaren räumlichen Bezug zu ihnen stehen, weil diese sich auf der windzugewandten Seite befinden oder wenn sie an Siedlungen angrenzen, die hinsichtlich des Index der Physiologisch Equivalenten Temperatur (PET) in ihrer humanbioklimatischen Bedeutung als entweder „sehr ungünstig“, „ungünstig“ oder „mittel“ einzuschätzen sind und dabei überdurchschnittlich viel Kaltluft sie durchfließt, überdurchschnittlich hohe Windgeschwindigkeiten auftreten oder überdurchschnittlich viel Kaltluft produziert wird.

Kaltluftleitbahnen sind Bereiche, durch die eine direkte Verbindung zwischen einem Ort der Entstehung von Kaltluft und einem Ort des Einwirkens von Kaltluft auf Gebäude und Menschen besteht. Die Kaltluft fließt hierzu entlang der Leitbahn. Dies erfolgt auf einer Breite von 50 Metern. Das Gutachten schätzt, dass eine geringere Breite mit der hohen Gefahr einhergeht, dass dann bereits wenige Gebäude oder Hindernisse das Fließen der Kaltluft entscheidend verhindern oder verringern und nicht mehr davon gesprochen werden kann, dass der Bereich die Funktion als Kaltluftleitbahn weiterhin erfüllt.

Der PET ist ein Maß für das gefühlte Wärmeempfinden des Menschen. Der Wert ist in der Maßeinheit Grad Celsius angegeben. In der Wissenschaft hat sich bei der Anwendung dieses Index die Zuordnung einer sogenannten Belastungsstufe durchgesetzt. Dadurch wird genauer angegeben, inwiefern die jeweilige Temperatur eine negative Auswirkung auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen hat. Die fünf Kategorien beruhen auf der VDI-Richtlinie 3785, Bl.1 (VDI 2008a). Sie findet in der gängigen Fachpraxis üblicherweise Anwendung.

Den Ausgleichsräumen wird eine Bewertung hinsichtlich ihre Schutzbedarfs zugeordnet. Hierzu werden alle Bewertungen einander gegenübergestellt.

Den „höchsten Schutzbedarf“ haben Ausgleichsräume, wenn sie gegenwärtig bzw. zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gutachtens oder künftig bereits die höchste bioklimatische Bedeutung aufweisen.

Einen „sehr hohen Schutzbedarf“ haben alle Ausgleichsräume, die gegenwärtig bzw. zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gutachtens oder künftig eine sehr hohe bioklimatische Bedeutung aufweisen.

Einen „hohen Schutzbedarf“ haben alle Ausgleichsräume, die gegenwärtig bzw. zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gutachtens oder künftig eine hohe bioklimatische Bedeutung aufweisen.

Einen lediglich „mäßigen Schutzbedarf“ haben alle übrigen Ausgleichsräume.

Eine Bebauung in dem angegebenem Prozentanteil ist mit Blick auf die übliche dem Baurecht zu Grunde liegende Praxis anzunehmen.

Es wird dargestellt, inwiefern der jeweilige bebaute Siedlungs-, Verkehrs- oder/bzw. Gewerberaum als sog. Wirkraum als Ort der Einwirkung der hitzebedingten Belastungen auf den Menschen hinsichtlich des Handlungsbedarfs für eine Verringerung der Auswirkungen vor Hitze zu bewerten ist, wobei die Bewertung in bewohnten Gebieten hauptsächlich auf den Schlafbedingungen (Temperaturen in der Nachtzeit und Kaltluftfunktion der Fläche) beruhen. Ebenso ist dies für die gegenwärtig bzw. zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gutachtens bestehende Bebauung sowie für eine künftige Bebauung jeweils separat ermittelt worden, bei der ca. 30 % bis 50 % der bereits heute für eine Bebauung/Versiegelung verfügbaren Fläche bebaut werden. Unbewohnte Gebiete wurden vorrangig anhand der Aufenthaltsqualität im Außenraum beurteilt. Für beide Flächentypen wurden jeweils die Werte für den Tages- und den Nachtzeitraum gegenübergestellt, um anhand einer Tabellenmatrix eine gesamtheitliche Bewertung der Belastung herzuleiten. Die Stufe der ermittelten Belastung wurde anschließend herangezogen, um die Handlungsprioritäten abzuleiten. Dabei wurde entweder ermittelt, dass es „keine vorrangige Handlungspriorität“ gibt oder dass es bis zu sechs Handlungsprioritäten gibt.

Die niedrigste Handlungspriorität wurde für Bereiche benannt, die gegenwärtig bzw. zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gutachtens zumindest eine mittlere Belastung aufweisen und gleichzeitig eine Kaltluftfunktion aufweisen oder die künftig im Falle einer Bebauuung von 30% oder von 50 % der bereits heute für eine Bebauung/Versiegelung verfügbaren Fläche bebaut werden, eine mittlere Belastung aufweisen werden, ohne dass der Bereich dann eine Kaltluftfunktion aufweisen wird.

Die zweitniedrigste Handlungspriorität wurde für Bereiche benannt, die gegenwärtig bzw. zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gutachtens zumindest eine mittlere Belastung aufweisen und gleichzeitig keine Kaltluftfunktion aufweisen oder die künftig im Falle einer Bebauuung von 30% oder von 50 % der bereits heute für eine Bebauung/Versiegelung verfügbaren Fläche bebaut werden, eine hohe Belastung aufweisen werden, während der Bereich auch eine Kaltluftfunktion aufweisen wird.

Die vierthöchste Handlungspriorität wurde für Bereiche benannt, die gegenwärtig bzw. zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gutachtens eine hohe Belastung aufweisen und gleichzeitig eine Kaltluftfunktion aufweisen oder die künftig im Falle einer Bebauuung von 30% oder von 50 % der bereits heute für eine Bebauung/Versiegelung verfügbaren Fläche bebaut werden, eine hohe Belastung aufweisen werden, während der Bereich keine Kaltluftfunktion aufweisen wird.

Die dritthöchste Handlungspriorität wurde für Bereiche benannt, die gegenwärtig bzw. zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gutachtens eine hohe Belastung aufweisen und gleichzeitig keine Kaltluftfunktion aufweisen oder die künftig im Falle einer Bebauuung von 30% oder von 50 % der bereits heute für eine Bebauung/Versiegelung verfügbaren Fläche bebaut werden, eine sehr hohe Belastung aufweisen werden, während der Bereich eine Kaltluftfunktion aufweisen wird.

Die zweithöchste Handlungspriorität wurde für Bereiche benannt, die gegenwärtig bzw. zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gutachtens eine sehr hohe Belastung aufweisen und gleichzeitig eine Kaltluftfunktion aufweisen oder die künftig im Falle einer Bebauuung von 30% oder von 50 % der bereits heute für eine Bebauung/Versiegelung verfügbaren Fläche bebaut werden, eine sehr hohe Belastung aufweisen werden, während der Bereich keine Kaltluftfunktion aufweisen wird.

Die höchste Handlungspriorität wurde für Bereiche benannt, die gegenwärtig bzw. zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gutachtens eine sehr hohe Belastung aufweisen und gleichzeitig keine Kaltluftfunktion aufweisen.

Eine Bebauung in dem angegebenem Prozentanteil ist mit Blick auf die übliche dem Baurecht zu Grunde liegende Praxis anzunehmen.

Es wird u.a. angegeben, welche Bereiche als Leitbahn für Kaltluft zu bezeichnen sind. Dies bedeutet, dass entlang dieser Bereiche eine direkte Verbindung zwischen einem Ort der Entstehung von Kaltluft und einem Ort des Einwirkens von Kaltluft auf Gebäude und Menschen besteht. Die Kaltluft fließt hierzu entlang der Leitbahn. Dies erfolgt auf einer Breite von 50 Metern. Das Gutachten schätzt, dass eine geringere Breite mit der hohen Gefahr einhergeht, dass dann bereits wenige Gebäude oder Hindernisse das Fließen der Kaltluft entscheidend verhindern oder verringern und nicht mehr davon gesprochen werden kann, dass der Bereich die Funktion als Kaltluftleitbahn weiterhin erfüllt.

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FeldWert
Herausgeber
Veröffentlichungsdatum
2024-05-29
Metadaten angepasst
2024-06-06
Homepage URL
Bezeichner
8a53a309-b204-4237-8c2d-b4be66b1d040
Lagebeschreibung
Stadt Gütersloh
Abgedeckter Zeitraum
Sonntag, 1. Januar 2023 - 0:00
Sprache
Deutsch
Lizenz
Ansprechpartner/in
Leif Pollex
E-Mail-Kontakt
Zugänglichkeit
öffentlich
FeldWert
Autor (dct:creator)
Ebene der geopolitischen Abdeckung (dcatde:politicalGeocodingLevelURI)
Geopolitische Abdeckung (dcatde:politicalGeocodingURI)
Räumliche Abdeckung (Place)

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