Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das gesamte Gebiet der Stadt Gütersloh die geplanten Nutzungen in den Grundzügen dar. Grundlagen sind zum einen die zukünftigen Bedürfnisse der Stadt und zum anderen die städtebaulichen Zielvorstellungen. Die Aussagen des Planes beziehen sich dabei auf einen Zeitraum von etwa 15 Jahren.
Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Gütersloh (FNP 2020) ist seit dem 23.10.2007 wirksam. Er besteht aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht.
Aus dem Flächennutzungsplan lassen sich unter anderem folgende Flächen ablesen:
- Wohnbauflächen
- gemischte Bauflächen
- Gewerbe- und Industrieflächen
- Sonderbauflächen
- Gemeinbedarfsflächen
- Grünflächen
- Flächen für Landwirtschaft und Verkehrsflächen
Diese Darstellungen sind in erster Linie eine behördenverbindliche Absichtserklärung für die zukünftige Stadtentwicklung und hat zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Nutzung einzelner Grundstücke. Erst die Bebauungspläne mit ihren Festsetzungen treffen rechtsverbindliche Regelungen und bestimmen, was und wie auf den einzelnen Grundstücken gebaut werden darf.